In diesen Unternehmensgrundsätzen hat die Basalt-Actien-Gesellschaft ihre Anforderungen und Prinzipien an die Zusammenarbeit mit ihren Geschäftspartnern sowie mit Geschäftspartnern von Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt Beteiligungen besitzt, festgeschrieben.
Unser Unternehmen fühlt sich folgenden Werten verpflichtet:
Wir pflegen einen menschlichen und unmittelbaren Umgang mit unseren Mitarbeitern (dieser Begriff erfasst sowohl Mitarbeiterinnen als auch Mitarbeiter) und sind fair im unternehmerischen Wettbewerb. Wir nehmen eine verantwortliche Position in der Gesellschaft und gegenüber unserer Umwelt ein.
Unser Handeln ist an den Prinzipien von Treu und Glauben ausgerichtet und wird bestimmt durch Eigenverantwortung, Aufrichtigkeit sowie Loyalität.
Wir verschaffen uns keine Vorteile durch eine ungesetzliche oder unethische Ausübung unserer Geschäfte. Durch Innovation sowie durch eine hohe Produkt-und Dienstleistungsqualität sichern wir vielmehr einen optimalen Kundennutzen und langfristigen Geschäftserfolg.
Von unseren Geschäftspartnern, namentlich von unseren Lieferanten und Dienstleistern, erwarten wir, dass sie die in diesen Unternehmensgrundsätzen aufgeführten Prinzipien in allen Geschäftsbereichen umsetzen und einhalten sowie ihre Tätigkeit danach ausrichten.
Die nachstehenden Unternehmensgrundsätze bilden eine bedeutende Grundlage der Verhandlungen mit unseren Geschäftspartnern.
Unsere Geschäftspartner
Von unseren Geschäftspartnern wird erwartet, dass sie durch präventives Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagement ihre Mitarbeiter vor arbeitsbedingten Sicherheits-und Gesundheitsgefährdungen schützen und für sie sichere Arbeitsbedingungen schaffen;
In jedem Fall haben unsere Geschäftspartner die örtlich geltenden Gesundheits- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter einzuhalten.
Unsere Geschäftspartner halten alle für sie geltenden Umweltgesetze, -regelungen und –standards ein;
In ihrem Einflussbereich treffen unsere Geschäftspartner alle zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze der Umwelt, sie minimieren Umweltbelastungen und verbessern kontinuierlich den Umwelt-und Klimaschutz.
Unsere Geschäftspartner lehnen Kinderarbeit sowie jegliche Ausbeutung von Kindern und/oder Jugendlichen ab. Das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung darf nicht unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, und auf keinen Fall unter 15 Jahren liegen. Es gelten die Ausnahmen der ILO. Innerstaatliche Normen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sind einzuhalten.
Unsere Geschäftspartner dulden keinerlei Formen von Zwangs-und Pflichtarbeit, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft und Sklavenarbeit sowie Sklaverei, ebenso wird die Menschenrechte verletzende Gefängnisarbeit abgelehnt. Kein Beschäftigter darf direkt oder indirekt durch Gewalt und/oder Einschüchterung zur Beschäftigung gezwungen werden. Beschäftigte sind würdevoll und mit Respekt zu behandeln. Mitarbeiter dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie sich aus freiem Willen für die Tätigkeit zur Verfügung stellen.
Unsere Geschäftspartner bekennen sich ohne jede Einschränkung zum fairen Wettbewerb und fairer Vertragsgestaltung.
Verboten sind sämtliche Absprachen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, zu denen insbesondere Absprachen mit Wettbewerbern zum Zweck der Markt-oder Kundenaufteilung sowie Preis- oder Konditionsabsprachen gehören.
Unsere Geschäftspartner
Unsere Geschäftspartner
Unsere Geschäftspartner beachten alle jeweils geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere von ihren Geschäftspartnern und Mitarbeitern.
Unsere Geschäftspartner tragen dafür Sorge, dass die in diesen Unternehmensgrundsätzen aufgeführten Prinzipien jeweils von ihnen eingehalten werden.
Im Falle von konkreten Verdachtsmomenten eines Verstoßes gegen diese Unternehmensgrundsätze sollen unsere Geschäftspartner ggf. eine entsprechende Überprüfung durchführen bzw. durchführen lassen und diese angemessen unterstützen.
Wenn möglich geben wir unseren Geschäftspartnern bei geringfügigen Verstößen gegen diese Unternehmensgrundsätze die Gelegenheit, entsprechende Abhilfemaßnahmen durchzuführen. Jeder schwere Verstoß stellt einen Grund zur außerordentlichen Kündigung des bestehenden Vertragsverhältnisses dar.
Unsere Geschäftspartner sind verpflichtet, neben unserem Recht zum Schadensersatz uns von allen Folgen des Verstoßes gegen diese Unternehmensgrundsätze, insbesondere von Bußgeldern, Strafen sowie von Forderungen Dritter bzw. Behörden, freizustellen.
Linz am Rhein
Beschlossen durch den Vorstand der Basalt-Actien-Gesellschaft am 26.04.2017